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   AG Kirchhain, 10.03.2020 - 33 F 102/20 EASO   

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AG Kirchhain, 10.03.2020 - 33 F 102/20 EASO (https://dejure.org/2020,10286)
AG Kirchhain, Entscheidung vom 10.03.2020 - 33 F 102/20 EASO (https://dejure.org/2020,10286)
AG Kirchhain, Entscheidung vom 10. März 2020 - 33 F 102/20 EASO (https://dejure.org/2020,10286)
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  • OLG Karlsruhe, 05.08.2014 - 5 WF 115/14

    Reisen in Krisengebiete und das Sorgerecht

    Auszug aus AG Kirchhain, 10.03.2020 - 33 F 102/20
    Die Entscheidung über Urlaubsreisen des Kindes ist insofern Teil des Aufenthaltsbestimmungsrechts (OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, 150; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.08.2017 - 13 UF 85/17).

    Einvernehmen ist vor diesem Hintergrund erforderlich, wenn es beispielsweise um eine Reise eines Elternteils mit dem Kind in dessen - häufig auch noch weit entferntes, außereuropäisches - Heimatland geht und die Gefahr einer Entführung des Kindes bzw. seiner Zurückhaltung im Ausland besteht (vgl. AG Dresden 305 F 591/14 [China], berichtet bei Menne, FamRB 2015, 359f.), bei einer Reise des Kindes in politische Krisengebiete, in denen kriegsähnliche Zustände herrschen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2014 - 5 WF 1 15/145, FamRZ 2015, 150 [bei juris FRZ. 22: geplante Reise in die Ostukraine]), bei Reisen in das außereuropäische Ausland, soweit das Auswärtige Amt in seinen Sicherheitshinweisen vor Reisen in die entsprechenden Landesteile warnt und davon abrät (vgl. AG Pankow/Weißensee, Beschluss vom 8. April 2003 - 16 F 2025/03).

  • OLG Oldenburg, 22.08.2017 - 13 UF 85/17
    Auszug aus AG Kirchhain, 10.03.2020 - 33 F 102/20
    Die Entscheidung über Urlaubsreisen des Kindes ist insofern Teil des Aufenthaltsbestimmungsrechts (OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, 150; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.08.2017 - 13 UF 85/17).
  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 08.04.2003 - 16 F 2025/03

    Anspruch eines geschiedenen Mannes auf Umgang mit seinen Kindern;

    Auszug aus AG Kirchhain, 10.03.2020 - 33 F 102/20
    Einvernehmen ist vor diesem Hintergrund erforderlich, wenn es beispielsweise um eine Reise eines Elternteils mit dem Kind in dessen - häufig auch noch weit entferntes, außereuropäisches - Heimatland geht und die Gefahr einer Entführung des Kindes bzw. seiner Zurückhaltung im Ausland besteht (vgl. AG Dresden 305 F 591/14 [China], berichtet bei Menne, FamRB 2015, 359f.), bei einer Reise des Kindes in politische Krisengebiete, in denen kriegsähnliche Zustände herrschen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2014 - 5 WF 1 15/145, FamRZ 2015, 150 [bei juris FRZ. 22: geplante Reise in die Ostukraine]), bei Reisen in das außereuropäische Ausland, soweit das Auswärtige Amt in seinen Sicherheitshinweisen vor Reisen in die entsprechenden Landesteile warnt und davon abrät (vgl. AG Pankow/Weißensee, Beschluss vom 8. April 2003 - 16 F 2025/03).
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